Mit der Errichtung, Änderung oder Sanierung eines Bauwerks kommt auf den Bauherren eine Fülle von Verpflichtungen zu. Nachfolgend will Sie die Bayerische Ingenieurekammer-Bau über die wesentliche gesetzliche Grundlagen informieren und Sie auf einiges aufmerksam machen, an das man auf den „ersten Blick“ vielleicht gar nicht denkt.
Da jedes Bauwerk ein „Einzelstück“ ist, die Randbedingungen sehr vielseitig sein können, können die folgenden Publikationen nur einen Überblick über die oftmals komplexen baurechtlichen und bautechnischen Zusammenhänge vermitteln.
Die Kontaktdaten unserer Mitglieder, die Sie gerne beraten, finden Sie im Internet:
► www.planersuche.de
Broschüren:
| Bauen in Bayern - Die Bayerische Bauordnung
(BayBO) 2008 Informationen für den Bauherren |
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| Bauen in Bayern - Informationen zur
Bayerischen Bauordnung (PDF) Wegweiser für Planer: Genehmigungsverfahren, bautechnische Nachweise |
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| Die Energiebroschüre (PDF) |
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| EnEV beim Bauen im Bestand (PDF) |
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Nach der Bayerischen Bauordnung sind Sie als Bauherrin / Bauherr unter anderem dafür verantwortlich geeignete Entwurfsverfasser zu bestellen. Dies sollten Sie möglichst frühzeitig tun, da spätestens für die Erstellung, der zum Bauantrag gehörigen Unterlagen Bauvorlageberechtigte oder Nachweisberechtigte vorgeschrieben sind.
Unbeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen Bauingenieure mit Listeneintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder Architekten, ggf. auch aufgrund eines Listeneintrages in einem anderen Bundesland.
Andere Personen können eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für einen durch die Bayerische Bauordnung definierten Rahmen besitzen.
Die Nachweisberechtigung besteht in der Regel im Rahmen der jeweiligen Bauvorlageberechtigung. Für bestimmte Bauvorhaben muss der Nachweisersteller jedoch die Nachweisberechtigung für die Standsicherheit oder die Nachweisberechtigung für den vorbeugenden Brandschutz besitzen.
Unbeschränkte Nachweisberechtigungen bestehen nur aufgrund des Eintrages in der jeweiligen Liste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer, ggf. auch aufgrund eines Listeneintrages in einem anderen Bundesland.
► Zur Suche nach geeigneten Planern und Fachleuten
Neue Positionspapiere mit den Kammerstandpunkten 2010 sind erschienen
Konferenz der Bauminister hat Zeitplan zur Einführung festgelegt
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind im Juni 2010 die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen) im Vergleich zum Juni 2009 preisbereinigt um 0,3% gestiegen.
Freier Eintritt: Das Programm der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Universität der Bundeswehr, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern für 2010/2011 ist erschienen.
Eine Broschüre mit dem Titel “Biomasse, Photovoltaik, Windenergie” hat die Bayerische Akademie Ländlicher Raum veröffentlicht.
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