Informationen für Fortbildungsträger

Die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau stellen sich dem Prozess des lebenslangen Lernens in ihrer täglichen Arbeit und zusätzlich in ausgewählten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und tragen somit zur Sicherung der Qualität von Ingenieurdienstleistungen bei.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die Ingenieurinnen und Ingenieure dabei mit einem vielfältigem Fort- und Weiterbildungsangebot durch die Ingenieurakademie Bayern. Die Fortbildungsmaßnahmen von Ingenieurkammern oder Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt, wenn sie auf Grundlage vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden. Das Angebot wird ergänzt durch weitere anerkannte Veranstaltungen externer Fortbildungsträger.

Anerkannt werden Fortbildungsmaßnahmen, die ingenieurspezifische Vorkenntnisse voraussetzen und/oder einen direkten Bezug zur Berufstätigkeit der Ingenieure haben.

Die Anerkennung kann qualifikationsbezogen erfolgen. Es können nur Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden, für die schriftliche Unterlagen und eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden können.

Nicht anerkannt werden Veranstaltungen mit vorrangig produktwerbendem Charakter.

Eine Zeiteinheit von 45 Minuten wird mit einem Punkt bewertet.

Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (pdf)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (word)


Kontakt:

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Fortbildungsanerkennung

Nymphenburger Straße 5
80335 München


Dipl.-Ing. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de

 

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Bayerische
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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

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