Die Fachkommissionen des AHO haben an typischen durchschnittlichen Fallbeispielen Vergleichs- rechnungen HOAI 1996 / HOAI 2009 durchgeführt, um erste Eindrücke über die tatsächliche Honorar- entwicklung zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in der Fachkommissionsleiterkonferenz am 17.09.2009 abgestimmt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Erhöhung der Honorartafeln um 10% nach 13 Jahren der Stagnation nur einen vorläufigen Zuschlag darstellt. Eine tatsächliche wirtschaftliche Anpassung der Honorartafeln ist in der angekündigten weiteren Novellierungsstufe der HOAI dringend erforderlich.
Fehler im HOAI-Sonderdruck
In den Sonderdruck der HOAI, den wir unseren Kammermitgliedern Ende Spetember zugesandt hatten, haben sich einige Druckfehler in den Verordnungstext eingeschlichen. Den Errata-Zettel des Bundesanzeiger Verlags können Sie hier als PDF-Datei herunter laden:
► Errata-Zettel (PDF)
Was taugt die Literatur zur neuen HOAI?
Justitiar Dr. Ebert hat mehrere Bücher verglichen und ist auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen.
► Weitere Informationen
Neue HOAI in Kraft getreten

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger am 17.08.2009 ist die Neufassung am Dienstag, den 18. August in Kraft getreten.
Ab Mitte September erhalten alle Kammermitglieder ein Textexemplar der neuen HOAI kostenfrei zugesandt.
Welche Veränderungen die Novelle bringt, darüber informiert die Kammer am 9. Oktober in Würzburg. Im Einführungserlass des BMVBS zur 6. HOAI-Novelle vom 18.08.2009 werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Neustrukturierungen in der HOAI dargestellt und erläutert.
► Neue HOAI: Brief des Präsidenten an die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (PDF)
► HOAI: Einführungserlass mit Anlagen (PDF)Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.
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| 395/09 | Drucksache - HOAI [pdf, 612 KB] | Download |
| 395/1/09 | Drucksache - Empfehlungen [pdf, 20 KB] | Download |
| 395/09(B) | Drucksache - Beschluss [pdf, 16 KB] | Download |

Foto: Eero Winkler
Die geplante Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat die erste Hürde genommen. Das Bundeskabinett verabschiedete die 6. Novelle. Nun muss noch der Bundesrat der Novellierung zustimmen. Positiv wertete Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter die geplante Anhebung der Tafelwerte um 10 %. Leider sei es aber nicht gelungen, die Abschnitte X-XIII wieder im verbindlichen Teil der HOAI zu halten.
Im Zusammenhang mit der lange überfälligen Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) rufen die Bundesingenieurkammer, der AHO und die Bundesarchtektenkammer die politisch Verantwortlichen zu mehr Tempo auf.
In dem Schreiben an den Parlamentarischen Staatsekretär Hartmut Schauerte heißt es wörtlich:
Sehr geehrter Herr Schauerte,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.12.2008, in dem Sie uns mitteilen, dass der über-arbeitete Referentenentwurf für eine 6. HOAI-Novelle etwa Mitte Januar 2009 übersandt wird.
Bis heute ist bei uns kein Entwurf eingegangen. Weitere Verzögerungen stellen die Erreichung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 verankerte Ziel der Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode ernsthaft in Frage.
Den Berufsständen der Architekten und Ingenieure ist die weitere Verschleppung der Novel-lierung nicht mehr zu vermitteln. Wir möchten daher nochmals die dringende Bitte an Sie rich-ten, den Entwurf vorzulegen.
Bei dieser Gelegenheit unterstreichen wir nochmals unsere Bereitschaft, die fachliche Stellungnahme der Berufsstände der Architekten und Ingenieure auch kurzfristig einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Ernst Ebert, Prof.Dipl.-Ing. Arno Sighart Schmid, Dr.-Ing. Jens Karstedt
In einem weiteren Schreiben an Staatssekretär Lutz Diwell heißt es wörtlich:
Sehr geehrter Herr Diwell,
bereits im Jahre 1995 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die lange überfäl-lige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu novellieren und zu modernisie-ren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurde endlich die Novellierung der HOAI vereinbart.
Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat schließlich im Februar 2008 einen ersten Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle vorgelegt, der ange-sichts der massiven Kritik des Berufsstandes und auch von großen Teilen der Politik zur Überarbeitung zurückgezogen werden musste. Trotz wiederholter Ankündigungen, zuletzt für Mitte Januar 2009, hat das BMWi noch immer keinen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt.
Zusätzliche Verzögerungen stellen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung der HOAI noch in dieser Legislaturperiode ernsthaft in Frage. Den Berufsständen der Architekten und Ingenieure ist die weitere Verschleppung der Novellierung nicht mehr zu vermitteln.
Wir bitten Sie daher dringend, in der laufenden Ressortabstimmung Ihren Beitrag zu einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Ernst Ebert, Prof.Dipl.-Ing. Arno Sighart Schmid, Dr.-Ing. Jens Karstedt
Dezember 2008
Argumente für die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“:
Warum der Erhalt der HOAI für die Gesellschaft und Bauherren von Vorteil ist
Für den Erhalt der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sprechen mehrere gewichtige Argumente:
Fazit:
Auftraggeber von Ingenieurleistungen haben die HOAI im Laufe der Jahre schätzen gelernt. Als Grundlage für eine weitgehend komplette Leistungsbeschreibung bildet sie eine ausgezeichnete Vertragsgrundlage. Mit der HOAI können bei der Planung und Erstellung eines Objektes Leistungen und Honorar exakt in Einklang gebracht werden. Sie vereinfacht die Vergabe und das Controlling maßgeblich. Sie ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit stellt die HOAI ein bewährtes Instrument für eine leistungsgerechte Vergütung geistig-schöpferischer Leistungen dar.
Der Ersatz des bisherigen Leistungswettbewerbs durch einen reinen Preiswettbewerb wäre volkswirtschaftlich unvernünftig und mittelstandsfeindlich.
Dadurch werden zunächst die gravierenden und für viele Ingenieurbüros existenzbedrohenden "Mängel" der derzeitigen HOAI, deren Honorarsätze seit 13 Jahren nicht angepasst wurden, behoben werden. Dadurch wird Zeit gewonnen, die genutzt werden soll, um eine praxistaugliche HOAI unter Beteiligung der Planerkammern und -verbände zu erarbeiten.
Die Bundesingenieurkammer hat einen Musterbrief erarbeitet, mit dem bei Abgeordneten für diese Lösung geworben werden soll. Kammermitglieder finden diesen Brief als Download im Intranet.
Ebenfalls im Intranet zu finden ist ein Musterbrief der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der sich an Abgeordnete richtet und auf die Dringlichkeit der praxistauglichen Novellierung und den hohen Wert der HOAI für den Verbraucherschutz hinweist.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau setzt sich vehement für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf gesetzlicher Basis ein. Bei der anstehenden Reform der HOAI muss nach Ansicht der Kammer den technologischen Innovationen, den baurechtlichen Entwicklungen und den Anliegen der Baukultur in zeitgemäßer und überzeugender Form Rechnung getragen werden. Diese Ansicht haben die Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bereits am 3. April 2003 in einer Resolution vertreten.
Die HOAI ist gültiges und verpflichtendes Preisrecht für Architekten und Ingenieure sowie öffentliche und private Bauherren in Deutschland und bietet allen an Planen und Bauen beteiligten Partnern zahlreiche Vorteile:
Das HOAI-Forum der Kammer dient der gegenseitigen Information und der Diskussion über alle Fragen rund um die Themen Honorar, Honorarordnung und rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der HOAI.
Die Nutzung des Forums steht allen Personen offen; Kammermitglieder wählen sich einfach ins Intranet ein. Personen, die kein Kammermitglied sind, erhalten Benutzername und Kennwort zur Nutzung des Forums nach einmaliger, unkomplizierter Registrierung.
►Erstanmeldung für Nicht-Mitglieder
Der Vorstandsbeauftragte für den AS Honorarfragen, Karl-Heinz Jobst, hat am 30.11.2006 an einer Veranstaltung des AHO zum Bürokostenvergleich und zur Novellierung der HOAI teilgenommen.
►Bericht zum Download (pdf, 26KB)
Der Vorstandsbeauftragte für den AS Honorarfragen, Karl-Heinz Jobst, hat am 07.09.2006 an einer Sitzung des Arbeitskreises HOAI-Novelle der Bundesingenieurkammer teilgenommen.
►Bericht zum Download (pdf, 33KB)
(07.08.2006) Der AHO hat in einem Schreiben an Staatssekretär Schauerte aufgezeigt, weshalb es sich bei den Leistungen der Teile X bis XIII der gültigen HOAI um Planungsleistungen und nicht, wie von Schauerte gewertet, um gutachterliche Leistungen handelt, für die keine preeisrechtliche Reglementierung erforderlich sei. Im Folgenden können Sie die Argumente der AHO-Fachkommissionen zu den einzelnen Fachbereichen herunterladen.
►Merkmale der Planungsleistungen für Bauakustik (pdf, 31KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für Raumakustik (pdf, 20KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für vermessungstechnische Leistungen (pdf, 32KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für thermische Bauphysik (pdf, 31KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für Geotechnik (pdf, 35KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für vorbeuugenden Brandschutz (pdf, 31KB)
►Merkmale der Planungsleistungen für Schallimmissionsschutz (pdf, 18KB)
►Schreiben des AHO an Staatssekretär Schauerte (pdf, 20KB)
Am 20. Juni 2006 hat ein erneutes Gespräch von Vertretern der Bundesingenieurkammer, des AHO, des VBI, der Bundesarchitektenkammer, des VUBIC und Mitarbeitern von BMWI und BMVBS mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Schauerte stattgefunden. Dieser hat darin mitgeteilt, dass das BMWI die Novellierung der HOAI derzeit vorantreibe. Nach langen Diskussionen mit dem BMVBS habe man sich auf einige Punkte geeinigt, die nun in dem Gespräch (siehe Vermerk) mit den betroffenenn Berufsständen diskutiert werden sollen. Beabsichtigt sei, den Referentenentwurf nach der Sommerpause vorzulegen.
Kammermitglieder können den vom AHO erstellten Vermerk im Intranet herunterladen
Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr Sechzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor!" Dienstleistungsbranchen sind nach wie vor durch erhebliches Wachstum und noch größere Potentiale gekennzeichnet. Demgemäß empfiehlt die Monopolkommission der staatlichen Wirtschaftspolitik, in diesen Bereichen mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
(...)
Besonders kritisch sieht die Monopolkommission die Beschränkung des Preiswettbewerbs durch die Festsetzung von verbindlichen Mindestpreisen. Das betrifft insbesondere die Gebühren der Rechtsanwälte für das Auftreten vor Gericht sowie die Mindestsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die zur Rechtfertigung dieser Mindestpreise genannten Argumente sind nach Ansicht der Monopolkommission nicht überzeugend. Mindestpreise sind kein geeignetes Mittel, um zum Beispiel die Qualität freiberuflicher Arbeit zu sichern oder den Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten.
►Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen (pdf; 76KB)
Seitens der Bundesingenieurkammer nahmen an einem Gespräch am 10.02.2006 in Berlin mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte im BMWi Vizepräsident Klein und RA Markus Balkow, von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Geschäftsführer Stefan Kraus und Dipl.-Ing. Peter Maier teil. Interessiert nahm der Staatssekretär den Bericht über die Situation der freiberuflich tätigen Ingenieure zur Kenntnis. Erörtert wurden auch Fragen der HOAI-Novellierung, insbesondere der Anpassung der Honorarwerte an die gestiegenen Lebenshaltungskosten, das Einführen eines Mittelwerts bei Honorar und das Schaffen von Kontrollmöglichkeiten bezüglich der Einhaltung der HOAI. Staatssekretär Schauerte sagte eine Prüfung im Rahmen der mit der Übergabe eines Entwurfs des AHO in der 7. KW beginnenden ministeriumsinternen Überlegungen zu.
Weiterer Informationen zum aktuellen Stand der HOAI-Novelle gibt es auf der Website des AHO.
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In einer Mail hat der Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Peter Dübbert, seine Kollegen Präsidenten über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen HOAI unterrichtet. Hier die Mail in Auszügen:
"...möchte [ich] kurz berichten, dass Staatssekretär Schauerte aus dem Bundeswirtschaftsministerium am 9.6.06 beim BDVI-Kongress in Bad Homburg die klare Aussage gemacht hat, dass innerhalb der nächsten drei Monate über die HOAI entschieden werde. Er plädiere für die Beibehaltung, allerdings seien ja bekanntlich starke Bestrebungen da, die HOAI zu straffen und z.B. Beratungs- und Vermessungsleistungen herauszunehmen. Er hat uns (die Vermessungsingenieure) aufgefordert, ihm innerhalb der nächsten 14 Tage unsere Argumente zu Erhaltung des bisherigen Regelungsumfangs schriftlich an die Hand zu geben. Da kommt jetzt offenbar soviel Bewegung rein, dass wir alle Kräfte sammeln und uns in der nächsten Woche die weitere Vorgehensweise zurechtlegen müssen.
Falls noch nicht bekannt: Staatssekretär Adamowitsch scheidet aus dem Ministerium aus. Vielleicht ist das auch ein Grund [dafür], dass es jetzt weitergeht..."
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Einige Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion haben in einer Kleinen Anfrage Fragen an die Bundesregierung zu den Aktivitäten der EU hinsichtlich der Freien Berufe und der Honorarordnungen gestellt.
►Antwort der Bundesregierung - Drucksache 16/1616 (pdf;58KB)
Wenn Sie Fragen zur HOAI oder deren korrekter Anwendung haben, wenden Sie sich bitte an den Justitiar der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Dr. Andreas Ebert, Telefon 089 419434-0, a.ebert@bayika.de. Mitgliedern gewährt die Kammer nach den Bestimmungen der Gebührenordnung Rechtsauskünfte zu vergünstigten Konditionen.
Ein Exemplar der derzeit gültigen HOAI können Sie für € 14,- (inkl. Versand) bestellen bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Telefon 089 419434-0, info@bayika.de.
Aktivitäten
►Stellungnahme der Kammer zum Entwurf der HOAI durch den AHO (April 2006) (pdf, 43KB)
Urteile, Nachrichten
► Aktuelle Urteile und Nachrichten rund um die HOAI und das Honorarwesen finden Sie hier
Publikationen
►Publikationen der Kammer zur HOAI finden Sie hier
Weiterführende Links
►Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v. (AHO)
Schierlingsbecher - Klaus von Gaffron
Ehrung für Präsident der Bundesingenieurkammer
Gemeinsamer Projektaufruf von Umweltministerium, Innenministerium, Landwirtschaftsministerium und Sozialministerium
Verbände rufen freiberufliche Ingenieure und Architekten zur Teilnahme auf – Einsendeschluss am 30. April 2012.
Tipp der ARGE Baurecht
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
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