Bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird nachrichtlich eine Liste (Serviceliste) mit der Bezeichnung „Stadtplaner“ geführt.
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau können auf Antrag in die Liste aufgenommen werden, wenn sie in der bei der Bayerischen Architektenkammer geführten Liste „Stadtplaner“ eingetragen sind.
Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
► Verfahrensordnung Serviceliste „Stadtplaner“
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Serviceliste „Stadtplaner“
► Eintragung in die gesetzliche Liste Stadtplaner
In
die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich
exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten
sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein
Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie
für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
► Information zur Mitgliedschaft
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
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Bayerische
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